Wir gehen von möglicher Benachteiligung der angeschlossenen Bürger/Privathaushalte sowie des kleinen Gewerbes aus.
Unsere Gemeinde Irschenberg baut eine neue Kläranlage im Wert von 8,7 Mio. Euro. Es ist unstrittig, dass die Kläranlage zukunftsfähig, entsprechend den gesetzlichen Abwasserbestimmungen und den Gemeindeentwicklungen erneuert werden muss.
Unstrittig ist auch, dass Gewerbe und Bürger Ihren Beitrag dazu leisten müssen und wollen.
Das Ausmaß und die geplante Technik übersteigen allerdings bei weitem das Notwendige und stehen in keinem Verhältnis zu der bekannten und prognostizierten strukturellen Entwicklung unserer Gemeinde.
Wir gehen bei der am 26.02.2025 vom Gemeinderat beschlossenen Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung Irschenberg (VES-EWS) von einer erheblichen Ungleichbehandlung der angeschlossenen Irschenberger Haushalte und der kleinen Gewerbebetriebe aus.
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen einer Gemeinde, ob sie den Investitionsaufwand ausschließlich durch Verbesserungsbeiträge oder aufgeteilt durch Verbesserungsbeiträge und Benutzungsgebühren oder ausschließlich durch Benutzungsgebühren decken will.
Wir glauben, dass aufgrund unserer besonderen Gemeindestruktur ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt und der Gemeinderat das ihm rechtlich eingeräumte Ermessen nicht pflichtgemäß ausübt.
Ebenso sind viele Fragen offen, die die Satzung nicht ausweist bzw. wozu es keinerlei Informationen und Antworten auf mehrfach gestellte Fragen gibt.
Hier nur einiges dazu: Kostenvorhaltungen der Gemeinde für Neuanschlüsse, weitere Anschlussplanungen, gebildete Rücklagen, Umgang mit Nutzungsänderungen, Wasserabrechnung Großverbraucher, usw.
Verwaltungsrecht ist eine nicht ganz einfache Sache. Daher haben wir von der Bürgerinitiative Irschenberg Interessengemeinschaft Kläranlage eine Kanzlei gesucht, die auch eine Interessengemeinschaft hinsichtlich der genannten Punkte vertreten würde.
Diese haben wir mit der Kanzlei Schönefelder Ziegler (Referenzen findet ihr unter dem Punkt Presse) gefunden. Sie würden uns als Interessengemeinschaft vertreten und haben sehr gute Vorschläge hinsichtlich der möglichen juristischen und politischen Vorgehensweisen gemacht.
Wir möchten die Kanzlei über die Bürgerinitiative Interessensgemeinschaft Kläranlage schnellstmöglich beauftragen. Dafür braucht es Geld. Der geschätzte Aufwand für die Istanalyse, Erarbeitung Vorgehensweise, Erstellung von Dokumenten, Termine, …) liegt bei ca. 8.000 bis 10.000 €. Eine Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
Daher suchen wir Beteiligte für die Interessengemeinschaft, die finanziell unterstützen - auch weil eine alleinige anwaltliche Vorgehensweise finanziell für alle Haushalte/Betriebe viel mehr belastend ist und „jeder das Rad für sich neu erfinden“ müsste.
Unser Ziel ist es für unsere Bürger und unsere „kleinen“ Gewerbebetriebe eine verursachergerechte Kostenverteilung zu erwirken. Ein Zusammenwirken macht uns gemeinsam einfach stärker für unsere Interessen.
Daher bitten wir Euch einen Beitrag zu leisten und diesen auf das folgende Konto zu überweisen:
Bürgerinitiative Irschenberg
Verwendungszweck: Kläranlage (Name, Vorname)
DE53 7115 2570 0012 4617 86
Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee
BIC: BYLADEM1MIB
Für die Interessengemeinschaft Irschenberg
Bettina Riedl Marion Straub