Am 27.02.2023 hat die BI Irschenberg einen Bürgerantrag zum Thema Kläranlage, zusammen mit 80 gesammelten Unterschriften an die Gemeinde Irschenberg übergeben. Bericht im Miesbacher Merkur
An die Gemeinde Irschenberg
Herrn BM Klaus Meixner
Kirchplatz 2
83737 Irschenberg 27.02.2023
BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung bzgl. der geplanten
ERNEUERUNG der KLÄRANLAGE IRSCHENBERG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die drei u.g. bevollmächtigten stimmberechtigten Bürger Irschenbergs mit Unterstützung weiterer
stimmberechtigter Bürger Irschenbergs stellen nachfolgend einen BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b
der Bayerischen Gemeindeordnung bzgl. der geplanten ERNEUERUNG der KLÄRANLAGE
IRSCHENBERG.
Hiermit beantragen wir, dass der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg die Beauftragung zur
Erstellung von mindestens zwei weiteren Konzepten für die Erneuerung der Kläranlage Irschenberg
durch in der kommunalen Abwasserreinigung erfahrene und voneinander unabhängige
Ingenieurbüros behandelt.
Nach den Vergaberichtlinien von Aufträgen im kommunalen Bereich ist die Gemeinde verpflichtet,
grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, also möglichst mindestens drei
Angebote einzuholen.
Das Konzept soll auch definierte Standards der zur Dimensionierung der Anlage verwendeten
Grundlagen enthalten, wie Ausbaugröße, hydraulische Belastung und Anforderungen an die
Reinigungsleistung. Ferner bedarf es möglicher Alternativen zur Ertüchtigung der Kläranlage.
Begründung
Die Ertüchtigung der Kläranlage Irschenberg ist aktuell mit Kosten von 7 Millionen Euro angesetzt.
Diese Kosten müssen zum Teil von den an die Kläranlage angeschlossenen Gemeindebürgern
übernommen werden. Deshalb muss sich die Gemeinde bei einem Projekt diese Größenordnung
sicher sein, das fachlich kompetenteste und gesamtwirtschaftlich beste (Investitions- und
Betriebskosten) Konzept zu beauftragen. Dafür sehen die Vergaberichtlinien mindesten drei
Angebote vor.
Da das Konzept für die Erneuerung der Kläranlage auch die im Verlauf der Projektierung und im
tatsächlichen Betrieb anfallenden Kosten definiert, muss die gesamte Bandbreite der technischen
und ökonomischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die gesamtwirtschaftlichste Lösung zu
verfolgen.
Sollte sich durch die beiden neuen Konzepte herausstellen, dass bereits jetzt die für die
Gemeindebürger beste Lösung verfolgt wird, lässt sich dies durch den Vergleich mit den beiden
Alternativkonzepten belegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Gemeinderat sich für die eine
Alternative entscheiden, die relevante Einsparungen für die Bürger und die Gemeinde ermöglicht.
In jedem Fall würde durch eine Offenlegung aller Konzepte mit der zugehörigen Auswertung die
Akzeptanz für die erforderliche Beteiligung der Bürger an den Kosten deutlich steigen.
Die unterzeichneten Stimmberechtigten zu vertreten sind bevollmächtigt:
Werner Freundl, Kathrin Huber, Robert Hofner