Zur Globalberechnung folgender Hinweis:
Jeder Bürger hat das Recht nach dem Landes-Umweltinformationsgesetzt (UIG / BayUIG) und dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) in die vollständigen Kalkulationsunterlagen (= Globalberechnung) Einsicht zu nehmen oder eine Kopie zu verlangen. Es wäre ein Zeichen von großem Interesse, wenn eine Forderung der Einsichtnahme in die Globalberechnung von vielen Betroffenen bei der Gemeinde schriftlich eingeht.
In einigen Kommunen ist diese sogar veröffentlicht. Vielleicht wäre das auch in Irschenberg machbar.
Hier eine Vorlage als Beispiel: