Bürgerantrag 150m Abstand

Am 05.06.2023 hat die Bürgerinitiative Irschenberg einen Bürgerantrag - für 150m Abstand zur Wohnbebauung - mit 95 Unterschriften an die Gemeinde Irschenberg übergeben.


An die Gemeinde Irschenberg

Herrn BM Klaus Meixner

Kirchplatz 2

83737 Irschenberg


BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung zum Schutz der Menschen

mit einen 150 m Abstand von Kiesgruben zu allen Wohngebäuden im Gemeindegebiet


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die drei auf der nächsten Seite genannten bevollmächtigten stimmberechtigten Bürger Irschenbergs

mit Unterstützung weiterer stimmberechtigter Bürger Irschenbergs stellen nachfolgend einen

BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung zum Schutz der Menschen mit

einen 150 m Abstand von Kiesgruben zu allen Wohngebäuden.

Hiermit beantragen wir, dass der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg den Kriterienkatalog für

den Flächennutzungsplan in dem Maße anpasst, dass der Abstand zur Wohnbebauung generell

150 m zu allen Wohngebäuden beträgt und dass der Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen

Kies zu Ende geführt wird.


Begründung

Der in der Gemeinderatssitzung am 17.04.23 verabschiedete Kriterienkatalog zum

Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen Kies sieht einen gestaffelten Abstand von Kiesgruben

zu Wohngebäuden vor. Der Abstand soll 100 m zu Ortschaften und 50 m zu Höfen und Weilern

betragen.

Damit wird dem Schutz der Bürger Irschenbergs keineswegs Rechnung getragen. Ein Mindestabstand

von 150 m zu allen Wohngebäuden ist aus Gründen des Schall- und Staubschutzes unabhängig von

Maßnahmen, die von Kiesgrubenbetreibern zusätzlich getroffen werden können das Mindestmaß,

das ein menschenwürdiges Leben neben einer Kiesgrube möglich macht.

Die vorgebrachten Begründungen, dass dem Unternehmer keine weitere Wartezeit zugemutet

werden kann und dieser nicht verärgert werden darf ebenso wie die Begründung, dass es möglich

wäre, dass der Abstand bei Offenlegung des Flächennutzungsplans angegriffen werden könnte

müssen hinter dem Schutz der Bevölkerung Irschenbergs anstehen und der Gemeinderat wie die

Gemeindeverwaltung müssen für ihre Bürger eintreten, nicht für die Interessen eines ortsfremden

Konzerns.

Aus Gründen des Schutzes der Bevölkerung und der Vermeidung von Verschwendung von

Steuergeldern muss der angefangene Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen Kies

weitergeführt werden.

Die unterzeichneten Stimmberechtigten zu vertreten sind bevollmächtigt:

Dominikus Sappl, Helge Greive, Florian Kories

Weitere Erläuterungen:


Aus unserer Sicht wurde die Entscheidung, den Abstand zu Höfen und Weilern auf 50 m zu reduzieren und für alle weiteren „Wohnflächen“ 100 m zu wählen auf Grundlage falscher Informationen getroffen.

 

Im Sitzungsprotokoll vom 17.4.2023 TOP 6, steht:

"...Weiterhin u.a. auch, da sich aus einschlägigen VGH-Urteilen ableiten lässt, 

dass die Gerichte in der Regel gleiche Abstände bei Innen- und Außenbereichsflächen 

problematisieren und diese gleichen Abstände juristisch anfechtbar sind."

 

Als Entscheidungsgrundlage für die 100 und 50 Meter Abstand wurde die „rechtliche Belastbarkeit“ angegeben, die aufgrund der Gemeindeverwaltung bekannter Urteile des Verwaltungsgerichtshofs eine Staffelung der Abstände erforderlich macht.

Wir haben diese Urteile nun von der Gemeindeverwaltung erhalten. Es handelt sich um diese beiden Urteile 

In diesem Verfahren geht es darum, dass im Flächennutzungsplan die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (1.150 m zu reinen Wohngebieten, 900 m zu allgemeinen Wohngebieten, Dorf- und Mischgebieten sowie Splittersiedlungen) nicht haltbar sind, da mit diesen Abständen gar keine Fläche auf dem Gemeindegebiet mehr für die Windkraft zur Verfügung stand. Somit wurde wegen fehlender rechtlicher Grundlage bei der Festlegung der Abstände eine Verhinderungsplanung festgestellt. Um die Abstandsflächen zu reduzieren wurde vorgeschlagen, die verschiedenen Gebietsarten unterschiedlich zu behandeln, um auf Flächen für die Windkraftnutzung zu kommen.

 

Hier liegt ganz klar der Unterschied zum Flächennutzungsplan in Irschenberg:

 

1.      Es handelt sich bei uns um Kies und nicht um Windkraft.

2.      Auch mit Abständen von 150 - 200 m, die dem Schutzgut Mensch einen Minimalschutz einräumen, können immer noch genug Flächen zum Kiesabbau ausgewiesen werden. Ein entsprechender FNP stellt somit keine Verhinderungsplanung dar.

3.      Die rechtliche Grundlage (die bei obigem Urteil aufgrund völlig willkürlicher Abstände fehlte) wäre in unserem Fall das Merkblatt des LfU, das obwohl nicht gesetzlich verpflichtend doch richtungsweisenden Charakter hat, da es die Grundlage für fast alle Teilflächennutzungspläne Konzentrationsflächen Kies ist.

 

Wir haben die Flächennutzungspläne, die wir online gefunden haben auf die dort gewählten Abstände hin ausgewertet:

 

Folgende Gemeinden folgen den Empfehlungen des LfU mit 300 m zu reinen Wohngebieten, 200 m zu allgemeinen Wohngebieten und 150 m zu Dorf- und Mischgebieten: Zorneding, Ebersberg, Seeon-Seebruck, Aresing, Hohenkammer. 

Folgende Gemeinde nimmt generell 200 m zu allen Wohngebäuden: Aying

Die Gemeinde Rieden nimmt 200 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten und 150 m zu Dorf- und Mischgebieten. Außerhalb Bayerns arbeiten die meisten FNPs mit 300 m zu allen Wohngebäuden. 

 

Eine Variante mit 100 und 50 m ist in ganz Deutschland online nicht zu finden!

 

Unser Vorschlag ist deshalb, die Abstände folgendermaßen zu staffeln:

200 m Abstand zu reinen Wohngebieten und 150 m zu allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sowie „Höfen und Weilern“.

Die 200 m Abstand zu reinen Wohngebieten haben voraussichtlich keine Auswirkung auf die möglichen Flächen für den Kiesabbau. Mit den 150 m Abstand lassen sich immer noch ausreichend Flächen ausweisen. 

 

Vor allem aber: Diese Abstände sind gängige Ingenieurspraxis und damit auf jeden Fall rechtssicherer, als solche Abstände von 100 und 50 m, die einmalig in Deutschland vorkommen. Die Abstände müssen nämlich nach oben wie auch nach unten hin angemessen sein!