Bürgerantrag Kläranlage

Am 27.02.2023 hat die BI Irschenberg einen Bürgerantrag zum Thema Kläranlage, zusammen mit 80 gesammelten Unterschriften an die Gemeinde Irschenberg übergeben. Bericht im Miesbacher Merkur 


An die Gemeinde Irschenberg

Herrn BM Klaus Meixner

Kirchplatz 2

83737 Irschenberg 27.02.2023


BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung bzgl. der geplanten

ERNEUERUNG der KLÄRANLAGE IRSCHENBERG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die drei u.g. bevollmächtigten stimmberechtigten Bürger Irschenbergs mit Unterstützung weiterer

stimmberechtigter Bürger Irschenbergs stellen nachfolgend einen BÜRGERANTRAG gemäß Art. 18b

der Bayerischen Gemeindeordnung bzgl. der geplanten ERNEUERUNG der KLÄRANLAGE

IRSCHENBERG.

Hiermit beantragen wir, dass der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg die Beauftragung zur

Erstellung von mindestens zwei weiteren Konzepten für die Erneuerung der Kläranlage Irschenberg

durch in der kommunalen Abwasserreinigung erfahrene und voneinander unabhängige

Ingenieurbüros behandelt.

Nach den Vergaberichtlinien von Aufträgen im kommunalen Bereich ist die Gemeinde verpflichtet,

grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, also möglichst mindestens drei

Angebote einzuholen.

Das Konzept soll auch definierte Standards der zur Dimensionierung der Anlage verwendeten

Grundlagen enthalten, wie Ausbaugröße, hydraulische Belastung und Anforderungen an die

Reinigungsleistung. Ferner bedarf es möglicher Alternativen zur Ertüchtigung der Kläranlage.


Begründung

Die Ertüchtigung der Kläranlage Irschenberg ist aktuell mit Kosten von 7 Millionen Euro angesetzt.

Diese Kosten müssen zum Teil von den an die Kläranlage angeschlossenen Gemeindebürgern

übernommen werden. Deshalb muss sich die Gemeinde bei einem Projekt diese Größenordnung

sicher sein, das fachlich kompetenteste und gesamtwirtschaftlich beste (Investitions- und

Betriebskosten) Konzept zu beauftragen. Dafür sehen die Vergaberichtlinien mindesten drei

Angebote vor.

Da das Konzept für die Erneuerung der Kläranlage auch die im Verlauf der Projektierung und im

tatsächlichen Betrieb anfallenden Kosten definiert, muss die gesamte Bandbreite der technischen

und ökonomischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die gesamtwirtschaftlichste Lösung zu

verfolgen.


Sollte sich durch die beiden neuen Konzepte herausstellen, dass bereits jetzt die für die

Gemeindebürger beste Lösung verfolgt wird, lässt sich dies durch den Vergleich mit den beiden

Alternativkonzepten belegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Gemeinderat sich für die eine

Alternative entscheiden, die relevante Einsparungen für die Bürger und die Gemeinde ermöglicht.

In jedem Fall würde durch eine Offenlegung aller Konzepte mit der zugehörigen Auswertung die

Akzeptanz für die erforderliche Beteiligung der Bürger an den Kosten deutlich steigen.

Die unterzeichneten Stimmberechtigten zu vertreten sind bevollmächtigt:

Werner Freundl, Kathrin Huber, Robert Hofner