Fakten

Was ist ein städtebaulicher Vertrag 

Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren im Rahmen von städtebaulichen Projekten. Er wird meist im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren geschlossen.

 

Hauptgegenstand städtebaulicher Verträge ist die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen, die eigentlich der öffentlichen Hand obliegen, durch den privaten Vertragspartner auf eigene Kosten (z. B. die Erschließung). Zudem werden städtebauliche Verträge durch die Gemeinden genutzt, um zusätzliche Zielbindungen mit dem privaten Investor zu vereinbaren, welche nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können, wie eine bestimmte Quote an sozialem Wohnungsbau. Außerdem kann eine Übernahme von Folgekosten, die der öffentlichen Hand durch das städtebauliche Projekt indirekt entstehen (z. B. Bau eines Kindergartens), durch den Investor vereinbart werden. Städtebauliche Verträge dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben und ergänzen somit das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts.

 

Die vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. Die Vereinbarung einer vom Vertragspartner zu erbringenden Leistung ist unzulässig, wenn er auch ohne sie einen Anspruch auf die Gegenleistung hätte.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__11.html

https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4dtebaulicher_Vertrag 

Was ist ein Flächennutzungsplan 

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt und gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

 

Gemäß § 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Es handelt sich um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Dies betrifft Flächen, auf denen diese Nutzungen schon vorhanden sind, und Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Zweck des Flächennutzungsplanes ist keine kartographische Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Daher stellen die vom Ist-Zustand abweichenden planerischen Darstellungen den wesentlichen Inhalt des Flächennutzungsplanes dar, obwohl sie i. d. R. eine deutlich kleinere Fläche als die Bestandsdarstellungen einnehmen.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%A4chennutzungsplan 

Substantiell Raum schaffen 

Den Begriff substantiell Raum schaffen, hat Rechtsanwalt Beisse, als Argument gegen den Flächennutzungsplan in Umlauf gebracht. Er verargumentierte das mit dem Beispiel der Windkraft, konnte es aber nicht richtig auf den Kies umlegen. Bei der Windkraft wären es 1,5 – 2 % der Gemeindefläche. Er bestätigt sogar, dass es fraglich sei ob es 1:1 angewendet werden kann.


Substantiell Raum schaffen, oder gar verschaffen, kann man, wie Herr Beisse es trotzdem verargumentieren will, beim Kies nicht!

Kiesvorkommen sind nicht, wie Wind grundsätzlich überall vorhanden, sondern jede Gemeinde hat unterschiedlich viel Kies vorzuweisen. Wo wenig Kies vorzuweisen ist, kann auch nur wenig Kies freigegeben werden und das auch nicht um jeden Preis und auf Kosten der Menschen, die dort wohnen. Man könnte sogar so weit gehen den substantiellen Raum auf die nächsten Generationen auszudehnen, um späteren Generationen die Rohstoffe zu erhalten. 

Städtebaulicher Vertrag (SBV)      VS.      Flächennutzungsplan (FNP)

Kiesabbau und Verkehr 

1) Abstand zur Wohnbebauung 

Der Antrag auf Abbau der Firma Hafner Beton GmbH & Co.KG sieht derzeit 20 m Mindestabstand zu Straßen und Wohnbebauung vor.

 

Aber was ist zum Schutz des Menschen nötig?

Das LfU (Landesamt für Umwelt) sieht hier klare Richtlinien und Regelabstände zum Schutz des Menschen vor (Link PDF LfU):

 

„Die Vermeidung erheblicher Belästigungen durch Geräusche und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte kann bei Abbau von Kies, Sand oder Tonen i. d. R. sichergestellt werden, wenn folgende Mindestabstände der Abbauflächen nicht unterschritten werden:

- zu reinen Wohngebieten 300 m

- zu allgemeinen Wohngebieten 200 m

- zu Mischgebieten 150 m.

 

Die Belastungen der Siedlungsflächen insbesondere durch den zu erwartenden Schwerlastverkehr

muss minimiert werden. Deshalb muss die verkehrliche Erschließung sichergestellt sein. Die

Kiesabbaustätte darf nur direkt über übergeordnete Straßen (Staats- und Bundesstraßen) angeschlossen

sein und Ortsdurchfahrten müssen auf den Haupttransportwegen vermieden werden Sollte der Flächennutzungsplan mit diesen sinnvollen Ausschlusskriterien umgesetzt werden so kann ein menschenwürdiger Kiesabbau ohne jahrelange Konflikte in der Gemeinde Irschenberg umgesetzt werden.

SBV

Im Städtebaulichen Vertrag kann ein Abstand ausgehandelt werden. Da jedoch die Kiesausbeute am größten im Bereich der Wohnbebauung ist – dort will die Firma Hafner bis zu 17 m Tiefe abbauen – ist es nicht im Interesse des Unternehmens dort viel Abstand für die Bewohner zu schaffen. Mehr als 70 m werden nicht verhandelbar sein. Das ist allerdings zu wenig um die Anwohner in Oberhasling vor Schmutz, Staub und Lärm zu schützen. 

FNP

Das Minimum, das hier durch den FNP erzielt werden kann, sind 150 m Abstand (Richtwert LfU).

Rechtsicher aufgestellt kann hier keine Klage daran rütteln. 

2) Abbaumenge

Im Antrag auf Abbau von Kies gibt die Firma Hafner 440.000 m3 an. Daraus ergeben sich dann die ganzen weiteren Daten, wie Fahrten oder die Abbauzeiträume. Wenn man die Fläche aber mit allen Abstandsflächen und Tiefen genau errechnet ergibt sich hier ein ganz anderer Wert. Lagepläne

 

Zusätzlich gibt es noch den Auflockerungsfaktor. Komprimierter Kies der ausgebaggert wird und auf den LKW geladen wird, legt an Volumen zu. Das berücksichtigt der Auflockerungsfaktor. Dieser wird normal zwischen 1,3 und 1,6 angenommen.

 

Wenn man hier den kleinsten Auflockerungsfaktor 1,3 annimmt, kommt man bei der geplanten Kiesgrube statt der 440.000 m3 auf 770.000 m3.

Folgernd steigt mit der fast doppelten Ausbeutung entweder der Zeitraum von 10-12 Jahren auf mehr als 20 Jahre oder die Anzahl der LKW-Fahrten erhöht sich dementsprechend.


SBV

Bei einem ausgehandelten Abstand zur Wohnbebauung, von max. 70 m, verliert die Firma Hafner Beton kaum Volumen zum Abbau. Für Irschenberg heißt es entweder 20 Jahre 120 LKW am Tag durch die Ortsmitte oder 10 Jahre lang 200 LKW auf kleinen Gemeindestraßen und durch Irschenberg Ort.

FNP

Stellt die Gemeinde einen FNP mit mindestens 150 m Abstand zur Wohnbebauung auf, fällt das größte Volumen des Kiesvorkommens weg. Für die Firma Hafner Beton wäre das kaum noch rentabel. Auch das bisherige Verhalten der Firma lässt weist darauf hin, da kein Entgegenkommen des Unternehmens zu erkennen war zum Beispiel die Ausgleichsfläche nach vorne zur Wohnbebauung zu verlegen. Dies wurde immer sofort abgelehnt.

 

Wäre die Firma Hafner so nicht mehr interessiert an einer Kiesausbeute könnte das Kiesvorkommen in Oberhasling von einem gemeindeansässigen Abbauunternehmen genutzt werden. Durch das viel kleinere Abbauvolumen wären alle Faktoren wie LKW-Fahrten, Abfahrtsrouten, Abbauzeiträume, Lärm und Schmutz für einen menschenwürdigen Kiesabbau erträglich.

3) LKW Verkehr

Die Firma Hafner Beton hat bereits auf der Infoveranstaltung ihre Zahlen geschönt und musste bereits dort zugeben, dass es nicht 24 Fahrten sondern mindestens 100 Fahrten für Abtransport und Befüllung werden würden. Die Menge von 440.000 m3 ist genau auf diese Problematik hingerechnet, denn alles was die 100 Fahrten/ Tag übersteigt ist eine Grenzmarke und für so kleine Gemeindestraßen nicht mehr akzeptabel. Wir müssen allerdings von weit mehr Abbauvolumen (770.000 m3) ausgehen.

Das heißt vermutlich auch mehr LKW-Fahrten.

Auch dazu hat das LfU eine entsprechende Richtline verfasst  (Link PDF LfU):


Bei der Standortwahl von Abbauflächen ist zu vermeiden, dass an den Zufahrtsstraßen, insbeson-

dere in Ortsdurchfahrten, durch den Transportverkehr eine wesentliche Verschlechterung der Ver-

kehrslärmsituation eintritt (vgl. Nr. 7.4 der TA Lärm). Das ist i.d.R. bei der Anbindung über Kreis-

und Gemeindeverbindungsstraßen zu befürchten, da sich hier das Schwerverkehrsaufkommen

durch den Kies- und Sandabbau häufig mehr als verdoppelt. Unabhängig von der Vorbelastung ist

eine Zufahrt in Bezug auf Verkehrslärm auch schon bedenklich, wenn das Verkehrsaufkommen

insgesamt dazu führt, dass die Orientierungswerte im Beiblatt 1 DIN 18005 vom Mai 1987 über-

schritten werden. In Ortsdurchfahrten mit Wohnbebauung ist dies bei geringem Pkw-Verkehr ab ca.

100 Lkw-Fahrten am Tage zu erwarten. 

SBV

Bei einem ausgehandelten Abstand zur Wohnbebauung, von max. 70 m, verliert die Firma Hafner Beton kaum Volumen zum Abbau. Für Irschenberg heißt es entweder 20 Jahre 120 LKW am Tag durch die Ortsmitte oder 10 Jahre lang 200 LKW auf kleinen Gemeindestraßen durch Irschenberg Ort.

FNP

Durch die Verringerung des Abbauvolumens werden die LKW-Fahrten auf ein erträgliches Maß reduziert. 

4) Verkehrsführung

Die Route ist natürlich immer dieselbe von Betonwerk zu Kiesgrube. Nun will die Gemeinde im städtebaulichen Vertrag der Firma Hafner Beton auch die kürzeste Route ermöglichen. Die kürzeste Route geht über den Winterweg (derzeit gesperrt für alle LKWs über 12 t wegen der erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer) und durch Irschenberg Ort. Sie beträgt 11,9 km. Die zweite Route führt von der Abbaustelle über Auerschmied über die Bundesstraße durch Irschenberg hindurch. Die Gemeindeverwaltung beschwichtigt hier, dass auch andere Routen geprüft werden und man dies dem Abbauunternehmen vorschreiben könnte.

SBV

Im städtebaulichen Vertrag können keine Leistungen, wie die Verkehrsführung, vereinbart werden, wenn der Antrag auch ohne Sie den Anspruch auf Genehmigung erhält. Zudem entzieht sich die Routenführung jeglicher Kontrolle durch die Gemeinde. Hafner Beton wird, wenn die Gemeinde es ihm auch noch ermöglicht, den Winterweg zu nutzen, natürlich den kürzesten Weg nehmen. Je länger die Fahrstrecke, desto unrentabler der Kies. 

FNP

Unter der Annahme, dass die Kiesgrube für Hafner Beton unrentabel werden würde mit Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eine gemeindeansässiger Abbauunternehmer übernimmt den Kiesabbau, entfällt die einseitige Routenführung zum Betonwerk und An- und Abfahrten verteilen sich über das Gemeindegebiet.

Entgegen der Annahme, dass die Kiesgrube für Hafner Beton unrentabel werden würde, wären es wesentlich weniger LKWs die jeden Tag die Strecke Oberhasling - Betonwerk fahren würden. 

Nutzen für Gemeinde und Ihre Bürger 

5) Nutzung des Kies

SBV

Die Nutzung des Kies liegt bei Hafner Beton. Es wurde in der Infoveranstaltung nochmal bestätigt, dass der Kies nicht ab Kiesgrube verkauft würde.

FNP

Unter der Annahme, dass die Kiesgrube für Hafner Beton unrentabel werden würde mit Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eine gemeindeansässiger Abbauunternehmer übernimmt den Kiesabbau, kommt der Kies der Gemeinde und seinen Bauprojekten zugute.

6) Kosten für die Gemeinde und Landkreis

Was für den Kiesabbau in Oberhasling für alle Bürger der Gemeinde verträglich zu machen nötig wäre würde in die Millionen gehen (Radwege an der beliebten Irschenberger Radroute, Bürgersteige, Ampelregelung an Kindergarten und Schule etc.). Aber auch, wenn man nur das allernötigste in Angriff nimmt um die Firma Hafner Beton noch in Ihrem Vorhaben zu unterstützen unsere Gemeinde auszubeuten, kostet es uns hohe Summen an unseren Steuergeldern (wie z.B. Ausbau Winterweg, sofern das möglich ist) und bringt uns außer viel Ärger gar nichts. 

SBV

Im städtebaulichen Vertrag können keine Leistungen, wie zum Beispiel Straßensanierung, vereinbart werden, wenn dieser auch ohne sie den Anspruch auf Genehmigung erhält. Kosten die auf den Antragsteller im städtebaulichen Vertrag abgewälzt werden könnten wären z.B. die Änderung des Bebauungsplans für diesen Bereich. Das heißt die Firma Hafner muss keine Kosten für Folgeschäden an z.B. Gemeindestraßen tragen.

FNP

Durch das verkleinerte Abbauvolumen (siehe Punkt 2 Abbaumenge) kommen kaum zusätzliche Kosten auf die Gemeinde zu. Weniger LKW-Fahrten richten auch weniger Schäden an und haben weniger Gefährdungspotential.

7) Einnahmen

SBV

Die Firma Hafner Beton führt ihre Steuern im Landkreis Rosenheim ab.

Die Gemeinde Irschenberg hat nur Kosten, die die Bürger tragen müssen und keinerlei Nutzen von dem Abbauvorhaben (siehe Punkt 5 Nutzung Kies und 6 Kosten). 

FNP

Unter der Annahme, dass die Kiesgrube für Hafner Beton unrentabel werden würde mit Aufstellung eines Flächennutzungsplans und ein gemeindeansässiger Abbauunternehmer den Kiesabbau übernimmt, würden auch alle diesbezüglichen Steuern der Gemeinde zu Gute kommen. 

8) Allgemeinwohl

SBV

Bei Verabschiedung eines städtebaulichen Vertrages werden nur Einzelne begünstigt. Hauptsächlich der Grundstückseigner. Zusätzlich hätten auch einige ansässige Bauunternehmen Vorteile, da sie dann kürzere Routen zum Abkippen fahren können. Leidtragend ist die komplette Gemeinde. Die direkten Anwohner, deren Leben neben der Kiesgrube durch Lärm und Schmutz stark eingeschränkt wird und die Wertverluste ihrer Grundstücke und Häuser und die entstehenden Schäden hinnehmen müssen – ohne Ausgleich. Alle anderen Gemeindebürger die an der Wegstrecke Oberhasling – Irschenberg – Bruckmühl leben, werden in Mitleidenschaft gezogen durch den zusätzlichen LKW-Verkehr und die damit einhergehende Feinstaubbelastung, sowie die Verkehrsgefährdung. Da auch noch Kindergarten und Schule direkt betroffen sind, ist auch hier mit einer extremen Gefährdung zu rechnen. 

FNP

Der FNP regelt die Bedürfnisse aller Bürger in Bezug auf den Abbau von Kies. Es werden alle Abwägungskriterien zu einem menschenwürdigen Kiesabbau betrachtet. Hier kann der zukünftige Kiesabbau für Irschenberg auch für die nächsten Generationen gesteuert, sowie eine fahrlässige Ausbeutung unserer Ressourcen verhindert werden. Der Grundstückseigner kommt auch hier zu Geld. 

9) Gefahren

Die Gemeinde wurde bereits auf das Gefahrenpotential hingewiesen, das der Antrag der Firma Hafner birgt. Das sind zum einen die gesundheitsschädliche Wirkung, durch Lärm und Staub, des direkten Kiesabbaus durch den viel zu geringen Abstand für die Anwohner. Das sind die vielen Gefahrenstellen im Straßenverkehr, da der Kies nicht, wie sonst üblich, über eine ausgebaute Bundesstraße sondern über lauter kleine Straßen und Ortsdurchfahrten befördert wird.

 

-          Emissionen für die Anwohner

-          Kein ausreichender Abstand

-          Abfahrtsweg zwischen Kiesgrube und Häusern

-          Engstelle Autobahnunterführung

-          Engstelle Winterweg

-          Ortsdurchfahrt Auerschmied ohne Gehsteige und ohne Tempo 30

-          Ortsdurchfahrt Irschenberg

-          Durchfahrt ohne Ampelregelung an Kindergarten und Schule

-          Engstelle Kurve an der Kirche

SBV

Der städtebauliche Vertrag regelt nichts im Bezug auf die vielen Gefahrenstellen, die durch die geplante Kiesgrube entstehen werden. Das alles geht auf Kosten der Gemeindebürger. 

FNP

Durch die kleinere Abbaumenge, die durch den im FNP festgelegten Abstand zur Wohnbebauung zustande kommt, verringern sich die Emissionen für die Anwohner und machen das Abbauvorhaben machbar. Die dadurch reduzierten Fahrten lassen die Unfallgefahr auf ein erträgliches Maß schrumpfen.

Falls Hafner Beton trotz der geringeren Abbaumenge, wider Erwarten, nicht auf den Abbau verzichtet, wäre zumindest die Abbauzeit auf wenige Jahre verkürzt.

Rechtliches

10) Erschließung weiterer Gemeindeflächen

SBV

Wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Hafner Beton zu gewissen Kriterien abgeschlossen, darf weiterhin an jeder Stelle im Gemeindegebiet Kies abgebaut werden.

Dann gilt nicht nur das ganz normale Einvernehmen der Gemeinde, sondern auch die Kriterien, die im städtebaulichen Vertrag verhandelt wurden. Darf der Betreiber bei diesem Vertrag bis zu 20 m Abstand an der Wohnbebauung abbauen, darf das dann auch jeder andere Abbauunternehmer. Dies wird durch das Gleichbehandlungsgebot geregelt. Jede der somit folgenden Anträge auf Kiesabbau muss keine Rücksicht mehr auf den Schutz der Anwohner nehmen!!!

Die Gemeinde gibt ihre Planungshoheit hier komplett aus der Hand.

FNP

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans regelt den Abbau im gesamten Gemeindegebiet. Somit kann verhindert werden, dass es zu einer Wiederholung eines solchen Abbauantrags mit 20 m zu Wohngebäuden kommen kann. Der Flächennutzungsplan weißt Kiesflächen aus, an denen abgebaut werden darf. Der Abbau kann dann auch nur mit dem Einverständnis der Eigentümer geschehen. Will ein Eigentümer keinen Kiesabbau auf seiner Fläche gewähren, darf dort auch nicht abgebaut werden. Trotzdem ist die Fläche als Potenzialfläche für den FNP gültig.

11) Rechtliche Wirkung

SBV

Die vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. Die Vereinbarung einer vom Vertragspartner zu erbringenden Leistung ist unzulässig, wenn er auch ohne sie einen Anspruch auf die Gegenleistung hätte.

FNP

Der Flächennutzungsplan wird durch das erfahrene Ingenieurbüro rechtssicher aufgestellt und Klagen gegen den FNP haben somit keine Aussicht auf Erfolg. 

Jetzt für den FNP Stimmen Umfrage FNP 

Rückfragen und Anmerkungen gern an buergerinitiative@irschenberg.org