Stellungnahme 29.04.2023

Stellungnahme der Bürgerinitiative Irschenberg zum Gemeinderatsbeschluss "Kriterienkatalog zum geplanten Kiesabbau im Gemeindebereich Irschenberg" vom 17.4.2023


Kaum Schutz für die Anwohner dafür maximaler Schwerverkehr für die Gemeinde


In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurde nur von einer Variante des Kriterienkatalogs gesprochen – der Variante 2. Die Variante 1 des Kriterienkatalogs mit 150 m Abstand zu jeglicher Wohnbebauung wurde weder öffentlich bekannt gemacht, behandelt oder diskutiert. Sogar dem Antrag auf eine Diskussion über 150 m von Florian Kirchberger hat sich die Mehrheit des Gemeinderates verweigert. Beschlossen wurde die für die Gemeinde wesentlich schlechtere Variante 2. Nur 100 m Abstand zu Ortschaften und 50 m zu Höfen und Weilern. Für Gewässer hat die Gemeindeverwaltung 60 m eingetragen! 


Welche Gründe gibt es nicht das Beste mit einem FNP für die Gemeinde zu erreichen? Warum wird weiter Zeit und Geld in einen städtebaulichen Vertrag investiert? Welchen Nutzen hat der Vertrag denn jetzt überhaupt noch für die Bürger? Und warum will man hier nicht mit dem maximalen Abstand in die Verhandlung gehen? Will man hier dem zukünftigen Betreiber mit noch weniger Abstand als 100 m entgegenkommen?

Die Bürgerinitiative bedankt sich bei den Gemeinderät*innen, die sich bei der letzten öffentlichen Sitzung (17.4.2023) beim Kriterienkatalog zum Kiesabbau für den generellen Mindestabstand von 150m zur Wohnbebauung zum Schutz der Bürger ausgesprochen haben. Wir bedauern, dass sich die Mehrheit dieser Einschätzung nicht anschließen konnte.

Kommentar: Zum Beschluss Kriterienkatalog mit 100m / 50m

In der öffentlichen Gemeideratssitzung vom 17. April 2023, hat der Gemeinderat mehrheitlich den Kriterienkatalog mit dem geringsten Handlungsspielraum aus 2 Alternativen beschlossen. Die andere Alternative wurde gar nicht mehr groß erwähnt; der Wunsch eines Gemeinderates zur Diskussion über diesen, wurde durch die Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt und der Öffentlichkeit vorenthalten. Der dann beschlossene Kriterienkatalog liegt, was die Abstände zur Wohnbebauungen anbelangt, weit unter den Abständen, die das LfU mit 150 m, 200 m und sogar 300 m zur Wohnbebauung empfiehlt und in ganz Deutschland so umgesetzt wird.

Damit kommt eine Variante zum Zug mit einem höchst geringen Effekt für die Reduzierung der Belastung aus dem beantragten überdimensionierten Kiesabbau für Anwohner, Bürger und Infrastruktur der Gemeinde Irschenberg.

Mit diesem Kriterienkatalog verliert die Gemeinde wertvollen Handlungsspiel für das von ihr favorisierte Mittel, den Kiesabbau über einen Städtebaulichen Vertrag mit Hafner Beton (Leube Gruppe, Österreich), in verträgliche Rahmenbedingungen zu bekommen.

Die Abstände im beschlossenen Kriterienkatalog sind so gewählt, dass unter diesen Bedingungen die Abbaufläche für Kies groß genug ist, ohne einen Anreiz für Hafner Beton zu bieten, über einen Städtebaulichen Vertrag überhaupt Zugeständnisse an die Gemeinde zu machen (siehe Grafiken unten). Einen Anreiz für Hafner Beton, auf einen Städtebaulichen Vertrag einzugehen, würde nur eine weitere Verringerung der Abstände zur Wohnbebauung, Gewässer bieten.

Eine wirkliche Verhandlungsposition hätte die Gemeinde nur mit Alternative 1 des Kriterienkataloges gehabt. Hier sind 150 m Abstand zu jeglicher Wohnbebauung festgeschrieben, was sowohl vom LRA im Scopingtermin mit der Gemeinde als auch vom Planungsbüro als umsetzbar und nicht aussichtslos bescheinigt wurde.

Das Verhalten der Gemeinde gibt Anlass zu befürchten, dass der Kriterienkatalog wie jetzt beschlossen, seine Wirkung komplett verlieren wird und es nie zur Umsetzung eines Flächennutzungsplanes kommen wird. Alle Schritte in dieser Richtung sind  eigentlich nur auf öffentlichen Druck hin passiert und waren gefühlt nie wirklich erklärtes Ziel der Gemeinde.

Die Befürchtungen der Gemeinde, dass der Kriterienkatalog mit 150 m beklagt wird und man zu guter Letzt alles verliert, ist mit kompetenter und schlüssiger Abwägung sowie fachspezifischer rechtsanwaltlicher Begleitung nahezu ausgeschlossen. Beanstandungen können jederzeit "geheilt"/ nachgebessert werden. Dazu gibt es die Expertise eines Rechtsanwaltes, der Experte auf diesem Fachgebiet ist.

Wenn die Gemeinde nun meint, mit der Alternative 2 des aktuell beschlossenen Kriterienkataloges auf der sicheren Seite zu sein, wie als Begründung angeführt, dann ist dazu zu sagen: "Vor Gericht und auf hoher See - Rechtssicherheit gibt es nicht!"

Sollte es hier Grund zu Beanstandungen geben, bietet diese Variante kaum Raum für Nachbesserungen. Bei Abständen zur allgemeinen Wohnbebauung von 100 m und zu Weilern und Höfen von 50 m - noch weniger als zu Gewässern mit 60 m - kann man nicht mehr viel nachgeben!

Richtig interessant wird es zu hören, welche Zugeständnisse die Gemeinde Irschenberg mit Hafner Beton vertraglich in dem Städtebaulichen Vertrag regeln kann und was das dann für den beschlossenen Kriterienkatalog und das Thema Flächennutzungsplan bedeutet.

Mit einem Flächennutzungsplan, am besten mit 150 m zu jeglicher Wohnbebauung, hätte die Gemeinde Irschenberg das Thema "Kies"; ein für alle mal geregelt und auch noch Potential für städtebauliche Entwicklung für Weiler und Höfe mit eingeplant und hält damit ein wichtiges Steuerungsmittel in der Hand, auch für die Generationen, die nach den aktuell die Gemeindegeschicke leitenden Verantwortlichen. Wer hält die vertraglichen Bestandteile eines Städtebaulichen Vertrages nach, die ggf. erst nach Laufzeitende des Kiesabbaus (10 - 15 Jahre) fällig werden? Was passiert, wenn der Betreiber sich dann daran nicht mehr gebunden fühlt? Gibt es hierfür eine Regelung (Bürgschaft etc.)?

Dafür, dass zu Anfang von der Gemeinde Irschenberg gesagt wurde, dass man beim Thema"Kies" gar nichts machen kann, da es ein privilegiertes Vorhaben ist, ist der Gemeinde jetzt doch ziemlich viel möglich, zum Schutz der Anwohner, Bürger und der gesamten Gemeinde zu tun!

Man darf gespannt sein, wie dieses Thema für Gemeinde Irschenberg ausgeht!